Vorsteuerabzug

Unternehmer müssen beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen auch die Umsatzsteuer zahlen. Sie haben jedoch die Möglichkeit mit dem Vorsteuerabzug sich das Geld vom Finanzamt zurück zu holen. Das liegt daran, weil die Umsatzsteuer eigentlich nur vom Endverbraucher gezahlt werden soll. Es gibt aber einige Voraussetzungen für Unternehmer, wenn sie den Vorsteuerabzug nutzen wollen.

So muss der Unternehmer zum Beispiel selber umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen. Wenn ein Unternehmen nur umsatzsteuerfreie Umsätze erbringt (zum Beispiel Versicherungsmarkler oder Arzt), steht ihm der Vorsteuerabzug nicht zu.

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