Steuerberater Lohnbuchhaltung

Lohnbuchhaltungen können ganz schön kompliziert sein. Es gibt viele Schritte und viele Komponenten, die es in diesem speziellen Bereich zu beachten gilt und manches Mal überfordernd wirken können. Ihr Steuerberater im Alstertal unterstützt Sie bei sämtlichen Angelegenheiten auf diesem Gebiet und kümmert sich von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung über das Ziehen verschiedener Bilanzen bis hin zum Konzernabschluss um ein breites Leistungsspektrum, welches keine Wünsche offenlässt. Wir sind stets auf dem neuesten Stand, was sich oft verändernde Gesetze oder Richtlinien angeht und bilden uns regelmäßig durch Seminare weiter, um alle Veränderungen sofort zu erlernen und anzuwenden. Gelegen im Alstertal in Norderstedt nahe Hamburg bieten wir Ihnen ein Team aus echten Experten, welches über langjährige Erfahrung und Fachwissen verfügt, um Ihnen bei sämtlichen Fragen hinsichtlich des Steuerrechts oder ähnlichen Themen mit Rat und Tat zur Seite steht. Dabei behandeln wir jede Anfrage individuell und bieten Ihnen und Ihrem Unternehmen den bestmöglichen Service, der persönlich auf Sie zugeschnitten ist. In Sachen Lohnbuchhaltung sind oftmals viele Fragen zu klären, die wir auf dieser Seite gerne beantworten wollen. Hier erfahren Sie mehr darüber, welche Aufgaben die Lohnbuchhaltung genau beinhaltet und warum viele Unternehmen inzwischen darauf setzen, ihre eigenen Prozesse an externe Steuerberater auszulagern. Überlassen Sie die Lohnbuchhaltung einem erfahrenen und kompetenten Team, birgt dies nämlich einige Vorteile für Sie und Ihren Betrieb, auf die Sie ungerne verzichten wollen.

Was ist die Lohnbuchhaltung eigentlich? Und welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten?

Die Lohnbuchhaltung ist in jedem Unternehmen ein wichtiger Prozess für die Abwicklung von Lohn- und Gehaltszahlungen. Nur korrekt ausgeführt ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiter richtig und rechtzeitig für ihre Arbeit bezahlt werden und gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen lückenlos erfüllt werden. Im Prozess der Lohnbuchhaltung werden darum alle Gehälter basierend auf den vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden abgerechnet und anschließend den jeweiligen Mitarbeitern fristgerecht ausgezahlt. Ebenfalls berechnet werden dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Neben der Berechnung und Auszahlung der Löhne ist die Lohnbuchhaltung darüber hinaus auch für die Dokumentation aller Auszahlungen und anderen relevanten Informationen im Zusammenhang mit den Auszahlungen zuständig. Zu diesem Zweck werden regelmäßig schriftliche Lohnabrechnungen sowie Jahresausweise erstellt.
Eine korrekte Lohnbuchhaltung unterliegt zudem verschiedenen zu beachtenden Rechtsgrundlagen, die für die Erstellung von Gehaltsabrechnungen unabdingbar sind. Arbeitsrechtliche Bestimmungen legen dabei beispielsweise fest, wie Arbeitsverträge mit Mitarbeitern gestaltet werden sollten. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier beispielsweise der Mindestlohn, eine Höchstzahl an Arbeitsstunden und bestimmte Kündigungsfristen, die sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gelten. Auch das Steuerrecht spielt eine große Rolle, denn durch dieses wird festgelegt, wie das Einkommen der Mitarbeiter auf korrekte Art und Weise zu besteuert ist. Im Sozialversicherungsrecht ist hingegen geregelt, welche Beiträge sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern an die Sozialversicherungssysteme abgeführt werden müssen. Hinzu kommen bestimmte Arbeitsschutzgesetze, welche dann für die Lohnbuchhaltung relevant werden können, wenn beispielsweise Überstunden oder andere besondere Arbeitsbedingungen in der Abrechnung zu berücksichtigen sind.

Welche Pflichten gelten gegenüber Arbeitnehmern und Behörden?

Bei der Lohnbuchhaltung gibt es verschiedene Pflichten gegenüber Arbeitnehmern, die dazu dienen, eine transparente und faire Lohnabrechnung sicherzustellen. Verpflichtend gilt, dass die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter immer rechtzeitig zu dem vorher vertraglich vereinbarten Zeitpunkt bezahlt werden. Diese Zahlungsfristen sind bindend und können bei Nichteinhaltung zu rechtlichen Problemen führen, eine gewissenhafte Ausführung ist also elementar, auch für das eigene Betriebsklima, denn niemand möchte unzufriedene Mitarbeiter, die Ihre Gehälter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erhalten. Darüber hinaus muss zwingend auch darauf geachtet werden, dass alle Löhne korrekt berechnet werden und dabei die Einbehaltung und Abführung von Steuern und Sozialabgaben beachtet wird. Diese Abgaben betreffen neben weiteren unter anderem die Einkommenssteuer sowie die Renten-, Kranken, und -Arbeitslosenversicherung. Wir sind mit unserem Team jederzeit über alle nötigen Abgaben im Bilde und informiert und errechnen schnell und effizient die korrekten Gehälter Ihrer Mitarbeiter.
Eine weitere Pflicht, die die Lohnbuchhaltung zu tragen hat, ist die fristgerechte Erstellung von Gehaltsabrechnungen, welche dazu dienen, Arbeitnehmern schriftlich darzulegen, für welche Arbeitsleistung sie in welcher Form entlohnt werden. Arbeitnehmer haben das Recht auf transparente Abrechnungen, welche sämtliche Informationen enthalten, die für die Zusammenstellung ihres Gehalts relevant sind. Durch Gehaltsabrechnungen können Mitarbeiter ihre Bezüge nachvollziehen und erhalten eine transparente Aufschlüsselung ihres Gehalts, sodass es im Betrieb zu keinerlei Unstimmigkeiten kommt. Des Weiteren muss die Lohnbuchhaltung bei der Abrechnung bestimmte Sonderzahlungen und Zusatzleistungen berücksichtigen, die in manchen Verträgen enthalten sind. Bei diesen Zahlungen kann es sich beispielsweise um Überstunden- oder Wochenendzuschläge handeln, aber auch andere Zusatzleistungen sind, sofern vertraglich vereinbart, möglich.
Grundsätzlich gilt auch, dass alle relevanten Unterlagen wie Verträge, Steuerbescheide oder Sozialversicherungsnachweise, ordnungsgemäß dokumentiert und archiviert werden müssen, sodass im Bedarfsfall immer auf sie zugegriffen werden kann.
Die Lohnbuchhaltung muss allerdings nicht nur bestimmte Pflichten gegenüber den Mitarbeitern eines Unternehmens erfüllen, auch gegenüber den Behörden gibt es rechtlich festgelegte Vorschriften, die für eine korrekte Lohnbuchhaltung unabdingbar sind. Hierzu zählt zum einen die Meldung der zuvor richtig berechneten Sozialversicherungsbeiträge an die dafür zuständigen Behörden, zum anderen ebenfalls die Meldung von Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanzbehörden, welche auch die Berechnung der Lohnsteuer für jeden einzelnen Mitarbeiter umfasst. Auch muss die Lohnbuchhaltung zu regelmäßigen Zeitpunkten Daten betreffend den Mitarbeitenden melden, wozu Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer und weitere Angaben zählen, die für die Dokumentation relevant sind. Zum Ende jedes Geschäftsjahres wird die Jahresmeldung erstellt und ebenfalls an die Behörden übermittelt. Hierbei ist auch die Meldung von Gesamtsozialversicherungsbeiträge wichtig und verpflichtend. Eine Menge Aufgaben also, die wir in unserem Team für Sie schultern können.
Abseits der üblichen Meldungen an die jeweiligen Behörden verpflichtet sich die Lohnbuchhaltung auch dazu, im Bedarfsfall mit den Behörden zusammenzuarbeiten, wenn bestimmte Angaben oder Unterlagen geprüft werden sollen. Hierbei kann es sich um Steuerprüfungen, Sozialversicherungsprüfungen oder sonstige wichtige Prüfungen handeln, die die uneingeschränkte Kooperation von der Lohnbuchhaltung als auch von den betreffenden Mitarbeitern benötigt. Alle Pflichten, die die Lohnbuchhaltung gegenüber den Behörden hat, sind rechtlich bindend und führen bei Nichteinhaltung zu unangenehmen rechtlichen Konsequenzen, die jeder Betrieb ungerne in Kauf nimmt. Mit uns als Partner vermeiden Sie solche Unannehmlichkeiten und können sich sicher sein, dass die Behörden stets zum richtigen Zeitpunkt die nötigen Unterlagen und Meldungen erhalten.

Digital, zeitgemäß und effizient durch IT-Unterstützung:

In der heutigen digitalen Welt existieren selbstverständlich auch bezüglich der Lohnbuchhaltung einige praktische IT-Unterstützungen, die die nötigen Prozesse deutlich effizienter und genauer gestalten können. Mit einer speziellen Software werden für die Abrechnung viele schwierige Prozesse erleichtert und automatisiert, dies umfasst sowohl die Berechnung der Löhne mitsamt den gesetzlich verordneten Abgaben als auch die fristgerechte Erstellung von Gehaltsabrechnungen und sonstigen wichtigen Unterlagen. Auch können automatisiert Stunden, Urlaubstage oder Krankmeldungen auf einfachere Weise nachverfolgt und entsprechend eingetragen werden. Viele relevante Informationen, die sich zur letztendlichen Abrechnung zusammensetzen, werden also ohne Lücken zusammengetragen und miteinander kombiniert. Ebenfalls automatisiert ausgeführt werden auch die nötigen Meldungen an die Behörden, die in regelmäßigen Abständen erbracht werden müssen. Das Risiko von Fehlern oder unvollständigen Unterlagen wird dadurch minimiert und wir können schneller und effizienter Aufgaben erledigen, die ohne digitales Know-How deutlich länger dauern würden.

Warum sollte Ich meine Lohnbuchhaltung auslagern?

Viele Unternehmen haben entweder nicht die nötigen Ressourcen, um ihre komplette Lohnbuchhaltung selbst zu verwalten oder wollen das Fachwissen echter Experten nutzen, um Fehler zu vermeiden. In diesem Fall kommen wir ins Spiel, denn wir wissen genau, worauf es bei einer lückenlosen Lohnbuchhaltung ankommt. Mit uns als Dienstleister an Ihrer Seite sparen Sie sowohl Zeit, die Sie nicht für lästige Buchhaltungsprozesse aufwenden müssen, als auch Geld, denn Sie brauchen kein zusätzliches Personal, welches für die Lohnbuchhaltung zuständig ist und tragen auch keinerlei Kosten für etwaige Schulungen für Mitarbeiter oder nötig gewordene Softwarelizenzen. Durch eine Auslagerung zu uns können Sie sich darüber hinaus voll und ganz auf Ihre fachspezifischen unternehmerischen Themen konzentrieren, während wir für Sie Abrechnungen erstellen, Bilanzen ziehen, Ihre Abschlüsse machen und weitere Leistungen erbringen. Gleichzeitig stehen wir mit unserer Expertise dafür, dass jederzeit die sich oft verändernden rechtlichen Vorschriften erfüllt werden und Sie keine Unstimmigkeiten mit den zuständigen Finanzbehörden zu erwarten haben. Je nach dem, für welchen Umfang unserer Leistungen Sie sich entscheiden, bieten wir Ihnen dabei flexible Kostenvorschläge an, die Sie auf Ihren individuellen Bedarf anpassen können.
Es gibt also viele gute Gründe, sich bei der Lohnbuchhaltung auf uns zu verlassen. Wir arbeiten genau, effizient und ganz in dem Umfang, den Sie sich wünschen. Haben Sie weitere Fragen zur Lohnbuchhaltung oder zu unserem Service, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular und wir setzen uns so schnell wir möglich mit Ihnen in Verbindung.

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