Minijobs
Minijobs werden in zwei Kategorien unterteilt. Es gibt zum einen Minijobs mit einer geringen Entlohnung und zum anderen Minijobs, die nur über einen geringen Zeitraum ausgeführt werden. Minijobs stellen für den Arbeitnehmer keinen großen steuerlichen Aufwand dar. Die Einkünfte aus Minijobs müssen zwar in der Einkommenssteuererklärung erwähnt werden, ansonsten müssen Sie jedoch nichts tun. Bei Minijobs bestimmt nämlich der Arbeitgeber die Steuer. Somit kann er auch die Pauschalsteuer für Ihre Beschäftigung ignorieren. Das Einkommen des Minijobbers und die Höhe der Steuern sind hingegen voneinander unabhängig.
< zurück zu unserem Steuer-Glossar