Ihr Steuerberater für Jahresabschlüsse in Norderstedt

Der Jahresabschluss markiert den rechnerischen Endpunkt eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er dient nicht nur der internen Kontrolle, sondern bietet auch externen Interessenten, von Investoren bis hin zu Gläubigern, einen transparenten Einblick in die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. In Norderstedt ist Andreas Dähn Ihr kompetenter Ansprechpartner für die sachgerechte und regelkonforme Erstellung von Jahresabschlüssen.

Der Jahresabschluss im Detail

Jeder Unternehmer kennt die Wichtigkeit eines korrekten Jahresabschlusses. Er bildet das Herzstück einer jeden Buchhaltung und legt den Grundstein für eine verlässliche Besteuerung. Besonders für Kleingewerbetreibende und Freiberufler ist eine korrekte Einnahmen-Überschuss-Rechnung essenziell, da diese Kleingewerbetreibende und Freiberufler in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, anstelle einer doppelten Buchführung und Bilanzierung lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für das Finanzamt zu erstellen haben. Dies ist eine einfachere Art der Gewinnermittlung, bei der lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden.

Die Hauptfunktionen des Jahresabschlusses sind:

  • Informationsfunktion: Er liefert wertvolle Daten über Vermögenswerte, Finanzen und Gewinne. Diese Daten sind zentral für strategische Entscheidungen und die weitere Entwicklung des Unternehmens.
  • Zahlungsbemessungsfunktion: Die Daten des Jahresabschlusses sind maßgeblich für die Besteuerung.

Muss jeder einen Jahresabschluss erstellen?

Alle kaufmännisch organisierten Unternehmen sind zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Dazu gehören Einzelunternehmen, Personengesellschaften wie die GbR, GmbH & Co. KG, GmbH und AG.

Ausgenommen sind die Freiberufler und Kleingewerbebetreibende. Diese müssen keinen Jahresabschluss im Sinne der HGB erstellen, sondern eine einfache Buchführung in Form der EÜR.

Bei Einzelkaufleute gilt eine Umsatzgrenze. Diese ist erreicht, wenn an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 600.000€ Umsatzerlös und 60.000 Jahresüberschuss erwirtschaftet, dann sind diese von den Jahresabschlüssen befreit.

Was ist der Inhalt eines Jahresabschluss? Der Jahresabschluss besteht in der Regel aus: · Bilanz: Hier werden das Vermögen und die Schulden des Unternehmens gegenübergestellt. · Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Sie zeigt, wie sich der Gewinn oder Verlust des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr ergeben hat. Je nach Unternehmensform und -größe können auch ein Anhang, ein Lagebericht und andere zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Bei den Kapitalgesellschaften ist es noch komplexer.

Arten von Jahresabschlüssen

Verschiedene Formen des Jahresabschlusses kommen je nach Art und Größe des Unternehmens zum Tragen:
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
  • Erläuterungsbericht
  • Liquidationsbilanz
  • Auseinandersetzungsbilanz
  • Zwischenabschluss
  • Eröffnungsbilanz

Firmenleistungen zum Jahresabschluss

Für Kapitalgesellschaften geltend andere Regelungen. Diese unterliegen der Bilanzierungspflicht und müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres gemäß § 325 HGB elektronisch im Bundesanzeiger publik gemacht machen. Hierbei ist zu beachten das es nicht zwangsläufig das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.

Die Offenlegungsvorschriften sind für Kapitalgesellschaften sowie für Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften in den Paragraphen §§ 325 bis 329 HGB geregelt. Abhängig von der Größe der Kapitalgesellschaft variiert der Umfang des Jahresabschlusses. Hierfür bieten die §§ 267 und 267a HGB klare Größenklassen zur Kategorisierung. Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss zwingend durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Unternehmen, die einen dominierenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausüben, etwa als Muttergesellschaft einer Holding, sind verpflichtet, zusätzlich einen Konzernabschluss zu veröffentlichen, was im Wesentlichen einem konsolidierten Jahresabschluss entspricht (vgl. § 11 Publizitätsgesetz).

Warum den Jahresabschluss einem Steuerberater in Norderstedt anvertrauen?

Wenn es um die Erstellung von Jahresabschlüssen geht, entscheiden sich viele Unternehmen für die Expertise eines Steuerberaters.

1. Wertvolle Zeit einsparen:
Das Erstellen von Jahresabschlüssen kann zeitaufwendig sein. Zeit, die ein Unternehmer besser in sein Kerngeschäft investieren könnte. Ein Steuerberater nimmt Ihnen diese Aufgabe ab und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich auf das zu konzentrieren, was Sie am besten können.

2. Aktuelle und fristgerechte Ergebnisse:
Steuerliche Regularien ändern sich ständig. Ein professioneller Steuerberater bleibt stets auf dem Laufenden und sorgt dafür, dass Ihr Jahresabschluss stets den neuesten Gesetzen und Vorschriften entspricht.
3. Risiken minimieren:
Nicht erkannte Fehler im Jahresabschluss können kostspielig sein. Der Steuerberater prüft nicht nur die Buchungen, sondern bietet auch Schutz vor potenziellen Risiken wie Steuerbetrug. Sollten dennoch Fehler auftreten, ist der Steuerberater versichert, was zusätzliche Sicherheit bietet.

4. Steueroptimierung:
Ein guter Steuerberater geht über die reine Erstellung des Jahresabschlusses hinaus. Er berät umfassend in steuerlichen Fragen und zeigt Möglichkeiten auf, wie das Unternehmen Steuern sparen kann.

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Jahresabschluss oder benötigen Sie Unterstützung in anderen steuerlichen Belangen? Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können.

Adresse:
Heinrich-Traun-Strasse 30a,
22339 Hamburg

Telefon: 040 / 500 984 51
Telefax: 040 / 500 984 58
E-Mail: a.daehn@steuerberater-daehn.de

FAQ

Wie hoch sind beim Steuerberater die Kosten für einen Jahresabschluss?
Die Kosten orientieren sich an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Je nach Arbeitsaufwand können Mindest-, Mittel- oder Höchstgebühren anfallen.
Spielt die Unternehmensgröße eine Rolle?
Ja, die Komplexität und Struktur des Unternehmens beeinflussen den Arbeitsaufwand und somit die Kosten.
Wo kann ich die genauen Kosten erfahren?
Für eine genaue Kostenaufstellung empfiehlt es sich, ein persönliches Gespräch mit Ihrem Steuerberater.
Was muss der Jahresabschluss für Selbstständige beinhalten?
Selbstständige, speziell Freiberufler wie Künstler, Journalisten, Anwälte, Ärzte und kleine Gewerbetreibende, sind nicht zur Bilanzerstellung verpflichtet. Für sie genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).