Steuerberater Einkommenssteuer

 

Wie ermittelt man die Höhe der Einkommenssteuer?

Die Höhe der Einkommenssteuer bzw. Lohnsteuer ist bei jedem Arbeitnehmer und bei jedem Selbstständigen unterschiedlich. Die Einkommenssteuer basiert auf der Höhe des Einkommens und der individuellen Steuerklasse bzw. dem individuellen Steuertarif. Die Steuerklasse orientiert sich wiederum an persönlichen Besteuerungsmerkmalen. Hier wird beispielsweise geprüft, ob der Arbeitnehmer verheiratet ist, Kinder hat oder ob religiös ist. Falls der Arbeitnehmer Kinder hat, wirkt sich die Anzahl der Kinder auch auf den steuerlichen Abzug aus. Wenn in einer Ehe beide Partner berufstätig sind oder aus anderen Quellen Einkünfte erhalten, werden sie in der Regel gemeinsam vom Finanzamt veranlagt. Viele Ehepaare entscheiden sich stattdessen für das sogenannte Ehesplitting. Hierbei können beide Ehepartner die jeweils vorteilhafteste Steuerklasse individuell auswählen.

Falls nicht die Möglichkeit besteht, die Lohnsteuer oder die Kapitalertragssteuer als Vorauszahlungsmittel zu verwenden, sind die festgesetzten Vorauszahlungen ein guter (und vom Gesetz als zwingend angesehener) Weg, um die Steuerlast von einer einzigen jährlichen Abschlusszahlung auf das ganze Jahre zu verteilen. Für viele Steuerpflichtige ist dies eine bessere Option.

Falls in einem Jahr zu viele Vorauszahlungen festgesetzt und entsprechend geleistet wurden, erhält der Steuerzahler den überschüssigen Betrag, nachdem die Einkommenssteuererklärung veranlagt bzw. nachdem der Einkommensteuerbescheid erstellt wurde, zurück. Das Finanzamt passt in diesem Fall für gewöhnlich auch die Höhe der Vorauszahlungen an, um einen erneuten Überschuss zu vermeiden. Es ist jedoch immer empfehlenswert, die Einkünfte, welche für die Vorauszahlungen zugrunde gelegt wurden, zu überprüfen.

 

Welche Fristen gelten bei der Einkommenssteuererklärung?

Die Einkommenssteuererklärung muss bis zum 31. Mai des darauffolgenden Jahres beim Finanzamt eingereicht werden. Dies gilt jedoch nur, wenn man zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung verpflichtet ist. Die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2017 musste man beispielsweise bis zum 31. Mai 2018 bei Finanzamt einreichen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, mithilfe eines Fristverlängerungsantrags die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung zu verlängern.

Für Steuerpflichtige, die steuerlich beraten werden, gilt wiederum eine andere Abgabefrist. Bei ihnen muss die Einkommenssteuererklärung bis zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres eingereicht werden. Falls Sie sich steuerlich beraten lassen, ist es deshalb empfehlenswert, Ihr Finanzamt auf Ihren Steuerberater hinzuweisen. Wenn das Finanzamt nicht über den Steuerberater informiert wird, geht es nämlich davon aus, dass Sie Ihre Einkommenssteuererklärung bis zum 31. Mai einreichen müssen. Dies kann zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (§ 162 Abgabenordnung — AO) führen. Hierbei fällt in der Regel eine beträchtlich höhere Steuerlast an, da das Finanzamt mangels Angaben abschätzen muss, welche Einkünfte angefallen sind. Bei dieser Schätzung kann das Finanzamt außerdem keine besonderen Umstände berücksichtigen.

Es gibt zwar die Möglichkeit die Schätzung mit einem Einspruch gegen den geschätzten Einkommensteuerbescheid und der Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu annullieren, dies erfordert jedoch meist zusätzlichen Arbeitsaufwand und unnötigen Kosten.

Einkommenssteuererklärung vom Steuerberater erstellen lassen

Ein Steuerberater ist vor allem hilfreich für steuerpflichtige Personen, die nur wenig Fachwissen oder Interesse in Bezug auf das Steuerrecht vorweisen können und zugleich eine komplexe Steuersituation mit sich bringen. Ein Arbeitnehmer, der nur eine einzige Einnahmequelle (Gehalt bzw. Lohn) hat, keine besondere Familiensituation (z. B. geschieden mit Unterhaltsleistungen, Auswärtstätigkeit, Pflegefälle in der Familie usw.) vorweist und über keine Abzugsmöglichkeiten durch gängige Pauschalen oder Freibeträge (z.B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskostenpauschale usw.) verfügt, braucht somit in der Regel keinen Steuerberater. Dies liegt primär daran, dass bei solchen Arbeitgebern kein Spielraum für die Fähigkeiten des Steuerberaters vorhanden ist. Er kann hierbei weder beraten noch gestalten. Als Arbeitnehmer wäre man in diesem Fall besser mit einer herkömmlichen Steuersoftware bedient. Viele dieser Programme verfügen über einen Assistenten, der den Nutzer bei der Ausfüllung der Steuererklärung unterstützt.

Wenn Sie jedoch stattdessen mehrere Einnahmequellen besitzen (z.B. als Unternehmer, Vermieter, oder durch signifikante Kapitalerträge), oder nicht alltägliche Kosten (wie betriebliche Ausgaben, Fortbildungen, Wochendheimfahrten, Arbeitszimmer usw.) steuerlich absetzen können, ist die Beauftragung eines Steuerberaters in der Regel empfehlenswert. Die Kosten für die Erstellung der Steuererklärung werden vom Steuerberater meist anhand des Zeitaufwandes ermittelt.

 

Andreas Dähn - Ihr Steuerberater in Norderstedt

Wir sind eine Fullservice-Kanzlei und unterstützen und unterstützen unsere Mandanten somit bei allen steuerlichen Angelegenheiten. Ob Sie nun Hilfe bei der Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung benötigen, ein Unternehmen gründen möchten, eine Finanzierung vorbereiten, Ihr Unternehmen umstrukturieren möchten, oder einen Steuerberater als Repräsentanten vor Gericht brauchen, wir stehen Ihnen bei Ihrem Vorhaben mit unseren steuerrechtlichen Kenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung stets zur Seite. Wir legen bei unserer Arbeit besonders viel Wert auf Kooperation und Austausch sowie eine zukunftsorientierte Denkweise.

Für viele deutsche Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmen ist eine professionelle Steuerberatung mittlerweile unverzichtbar. Die Arbeit des Steuerberaters umfasst aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts eine Vielzahl an unterschiedlichen Themen. Wir erstellen und prüfen beispielsweise nicht nur Steuererklärungen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Steuerbescheide, sondern unterstützen unsere Mandanten auch bei betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten wie der wirtschaftlichen Planung und finanziellen Verwaltung von Unternehmen. Wir sind in diesen Bereich unter anderem für die Finanzbuchhaltung, die Erstellung und Analyse von Bilanzen, Lohnabrechnung, Jahresabschlüsse, Umsatzsteuervoranmeldungen und die Beratung unserer Mandanten bei Verhandlungen mit Banken zuständig.

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Als Dipl. Wirtschaftsjurist und Steuerberater mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der gewerblichen und privaten Steuerberatung biete ich meinen Mandaten Unterstützung und Beratung bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Je nach Bedarf kann ich für Sie entweder die komplette Erstellung der Einkommenssteuererklärung übernehmen oder Ihre eigenen Angaben überprüfen.

Sie finden mich und mein Team in den denkmalgeschützten Backsteinwänden in der Heinrich-Traun-Straße 30A im Raum Norderstedt. Sie können uns gerne jederzeit telefonisch unter +49 (0)40 / 500 984 51, per E-Mail an info@steuerberater-daehn.de oder über unser Online-Formular kontaktieren.

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