Wir, die Full Service-Kanzlei für ganzheitliche Steuerberatung im Alstertal Norderstedt betreut und beraten Sie. Unser Mandatenkreis umfasst alle Branchen und Rechtsformen. Wir kennen nicht nur die Gesetze – wir verstehen uns auf das Geschäft.
Ob ein Unternehmen seine Jahresabschlüsse oder andere Bilanzen selbst übernehmen oder stattdessen einen Steuerberater damit beauftragen ist abhängig von den Zielen eines Unternehmens.
Unternehmen, die Ihre Bilanzen selbst erledigen, profitieren von den Kostenvorteilen. Jedoch sprechen gute Gründe dafür, die Aufgabe einen Experten zu überlassen. Wir nennen Ihnen 4 Gründe dafür.
Bei der Bilanz handelt es sich um eine Auflistung alle Vermögens- und Kapitalgegenstände innerhalb eines Geschäftsjahres. Die Vermögen des Unternehmens werden mit den Schulden auf Konten gegenübergestellt.
Die Aufgabe der Bilanz ist es zu dokumentieren, den Gewinn zu ermitteln und Information zu geben. Die Bilanz dokumentiert das Vermögen des Unternehmens, die Gewinne und Verluste werden ermittelt und die Gläubiger, der Staat und das Unternehmen werden informiert. Der Informationsgehalt einer Bilanz ist von großer Bedeutung. Anhand dieser kann das Finanzamt die Steuerlast eines Unternehmens berechnen. Für Geschäftspartner und Banken sind diese Informationen gleichermaßen wichtig und können mitunter einer der Faktoren zur Kapitalbeschaffung ausmachen. Nicht zuletzt gewinnt das Unternehmen einen genauen Überblick der wirtschaftlichen Lage und kann so auf Erfolge sowie Misserfolge besser reagieren.
Die Bilanz gehört neben der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum Jahresabschluss. Das Geschäftsjahr wird mit einer Schlussbilanz abgeschlossen und startet darauf folgen mit einer Eröffnungsbilanz.
Eine Bilanz ist mit viel Aufwand verbunden, da ist es verständlich, dass nicht jeder eine Bilanz erstellen möchte. Sie sollten daher wissen, dass nicht jedes Unternehmen automatisch bilanzierungspflichtig ist. Ob Sie eine Pflicht zur Bilanzierung haben oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierbei wird die Rechtsform, der Umsatz und die Tätigkeit eines Unternehmens berücksichtigt.
Damit man sich optimal auf eine Bilanz vorbereitet, lohnt sich eine Investition in eine Bilanzierungssoftware, die bei der doppelten Buchführung Arbeit übernimmt, sowie die Beauftragung eines fachkundigen Buchhalters. Die Buchführung ist eine aufwendige Arbeit, immerhin muss für eine ordentliche Bilanz, eine Inventur durchgeführt werden und die Geschäftsvorfälle des Jahres erfasst werden.
Verfügt das Unternehmen nicht über einen internen Buchhalter, so könnte es sich lohnen einen Steuerberater zu engagieren, der sich um die Bilanz kümmert. Auch wenn die Bilanzierung durch einen Steuerberater zu Mehrkosten führt, könnten Sie am ende deutliche Einsparungen haben. Vor allem könnte es sich Lohnen einen Experten zu haben der Ihre Bilanzen auf Richtigkeit überprüft und Sie vor äußerst hohen Strafen schützt. Denn Sie sind als Unternehmer dazu verpflichtet die Bilanz zu unterschreiben.
Wie bei den meisten steuerlichen Belangen ist eine genaue Einschätzung schwierig. Die Steuerberatungsgebühren für eine Bilanz sind abhängig von verschiedenen Faktoren. Doch gibt es einen gesetzlich geregelten Rahmen, die der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die das Honorar eines Steuerberaters limitiert. Für eine grobe Einschätzung empfiehlt es sich ein Beratungstermin zu vereinbaren.
Wie bei den meisten steuerlichen Belangen ist eine genaue Einschätzung schwierig. Die Steuerberatungsgebühren für eine Bilanz sind abhängig von verschiedenen Faktoren. Doch gibt es einen gesetzlich geregelten Rahmen, die der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die das Honorar eines Steuerberaters limitiert. Für eine grobe Einschätzung empfiehlt es sich ein Beratungstermin zu vereinbaren.
Bei der E-Bilanz handelt es sich nicht um eine zusätzliche Bilanz, sondern um die Aufbereitung der Daten des Jahresabschlusses, damit diese elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden kann.
Die E-Bilanz ist verbunden mit bestimmten Vorbereitungen der Daten des Rechnungswesens für die Übermittlung an die Finanzverwaltung. Mit der E-Bilanz wird die Bilanz des Jahresabschlusses nach den Vorschriften des HGB nicht obsolet. Diese müssen Sie weiterhin erstellen.
Für die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind verschiedene Ergebnisse zu berücksichtigen. Da wären die Ergebnisse aus der Handelsbilanz, Überleitungsrechnung von der Handelsbilanz, Steuerbilanz, sowie steuerliche Korrekturen wie, Beträge für Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer oder sonstige nicht abzugsfähige Betriebsabgaben außerhalb der Bilanz. Das Ganze stellt sich als besonders unübersichtlich dar. Teilweise sind diese lediglich Vorschriften für die formelle Erfassung von Daten, andererseits können diese auch steuerliche Auswirkungen haben.
Diese Aufgabe ist eine anspruchsvolle und bedarf die Expertise eines Steuerberaters. Denn dieser muss ordnungsgemäß die Aufträge seiner Mandaten erfüllen, was die Kenntnis über die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Ermittlung der steuerlich relevanten Daten an die Finanzverwaltung, erfordert.
In Sachen Steuern ist alles schwierig. Wir machen es einfach. Rufen Sie an und vereinbaren Sie ein unverbindliches persönliches Gespräch mit Andreas Dähn.
Tel.Nr: Telefon: 040 / 500 984 51
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