Elektronische Steuererklärung

Schon bereits seit 2011 gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung der Steuererklärung in elektronischer Form. Deshalb erhalten einige Steuerzahler auch nachdem sie eine Steuererklärung in Papierform abgegeben haben, eine schriftliche Aufforderung zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung. Das Finanzamt benötigt diese elektronische Steuererklärung von allen Steuerzahlern, die in dem entsprechenden Jahr Gewinneinkünfte verzeichnen konnten. Dazu zählen zum Beispiel Selbständige. Das Finanzamt versteht unter Gewinneinkünften Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb (Anlage G), der Land- und Forstwirtschaft (Anlage L) und selbstständiger Arbeit (Anlage S). Wenn eine dieser Anlagen Sie betrifft, sind Sie verpflichtet eine elektronische Steuererklärung einzureichen.

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