Reparaturkosten

Alles geht mit der Zeit kaputt und Reparatur sind nicht billig. Genau deshalb haben Sie die Möglichkeit Reparaturkosten von der Steuer abzusetzen. Das trifft vor allem bei Wohnungen und gemieteten Häusern zu.

Generell können Sie alle Kosten, die notwendig sind um einen Wohnungraum in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, von der Steuer absetzen. Bei vermieteten Immobilien lassen sich diese Erhaltungsaufwendungen im selben Jahr vollständig als Werbungskosten abziehen.

Hier sind einige Beispiele für Erhaltungsaufwendungen:
• Reparatur der Heizung (oder Rekonfiguration des Heizsystems)
• Erneurung des Bades
• Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung
• Nachträgliche Wärmeschutzmaßnahmen
• Anbringen einer Außenverkleidung/Fassade
• Dacherneuerung

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